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Messtechnische Kontrolle Für welche Medizinprodukte sind messtechnische Kontrollen (MTK) vorgeschrieben?
Für die Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV sind messtechnische Kontrollen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
Die folgenden Tabelle gibt eine Übersicht über Nachprüffristen für Medizinprodukte der Anlage 2, sofern der Hersteller
keine kürzeren angegeben hat.
Nachprüffristen
Wer darf messtechnische Kontrollen durchführen? Die messtechnischen Kontrollen dürfen außer den Eichbehörden nur Personen durchführen, die vor Aufnahme der Tätigkeit diese bei der zuständigen Behörde angezeigt haben. Die Personen müssen auf Grund ihrer Ausbildung sachkundig sein, praktische Erfahrungen besitzen, über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen und hinsichtlich ihrer Kontrolltätigkeit weisungsfrei arbeiten. Wie sieht die Kennzeichnung nach einer messtechnischen Kontrolle aus? Die messtechnische Kontrolle wird am Gerät kenntlich gemacht durch eine Marke, in der das Jahr, bzw. Monat und Jahr der nächsten messtechnischen Kontrolle und die Eichbehörde bzw, die Person (Firma), die die Kontrolle durchgeführt hat, anzugeben sind. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Medizinprodukte mit Messfunktion. |